Nachdem Heinrich Fiechtner ein Redeverbot seiner Fraktion bekommen hatte, hat er gegen seine Fraktion geklagt und nun Recht erhalten.
Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart entschied nun, dass die AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg die durch die Landesverfassung verbrieften Rechten des Abgeordneten Fiechtner durch seine Abberufung aus dem Innenausschuss sowie dem pauschalen Redeverbot verletzt hat.
Damit dürfte die AfD-Fraktion die erste Fraktion überhaupt sein, die gegen die Rechte der Abgeordneten verstieß und verfassungswidrig handelte.